Ort: Wetzlar

Die multiweigh GmbH ist internationaler Marktführer im Bereich der Entwicklung und Herstellung von technologisch hochwertigen Kombinationswaagen für maßgeschneiderte Anwendungen.

Als Sondermaschinenbauer und Spezialist für Mehrkopfwagen erstreckt sich das Know-how hierbei auf den gesamten Verpackungsprozess. Daher ist die multiweigh GmbH oft auch als Systemanbieter tätig.

Ihre Tätigkeiten bei uns

Bei uns erwarten Sie eine kollegiale und professionelle Arbeitsatmosphäre sowie spannende Aufgabenfelder sowohl für Berufseinsteiger als auch für Persönlichkeiten mit Berufserfahrung.

  • Selbstständiges Aufbauen elektrischer Schaltkomponenten nach Schaltplan
  • Selbstständiges Verdrahten von Anlagen im Sondermaschinenbau
  • Selbstständige elektrische Inbetriebnahme von Anlagen im Sondermaschinenbau
  • Einhaltung von internationalen Regelwerken und Vorschriften (z.B. funktionale Sicherheit, Maschinenrichtlinie)
  • Technische Abstimmung mit vorgeschalteten Abteilungen (Elektrokonstruktion)
  • Selbstkontrolle

Was wir Ihnen bieten

Ihr Profil

Bei uns erwarten Sie eine kollegiale und professionelle Arbeitsatmosphäre sowie spannende Aufgabenfelder sowohl für Berufseinsteiger als auch für Persönlichkeiten mit Berufserfahrung.

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Elektroniker o.ä. Qualifikation
  • Erste Erfahrungen oben beschriebener Tätigkeiten im Sondermaschinenbau
  • sichere Deutschkenntnisse
  • Selbstständige, sorgfältige und strukturierte Arbeitsweise

    Konnten wir Ihr Interesse wecken?

    Ihre Ansprechpartnerin: Frau Thea Neumann - bewerbung@multiweigh.com

    Kontaktieren Sie uns oder senden Sie uns direkt Ihre Unterlagen! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!


    Anschreiben, Lebenslauf etc.

    Eingehende Bewerbungen werden nur auf ihre fachliche Qualifikation hin ausgewertet und persönliche Fähigkeiten/Talente unabhängig von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, sexueller Identität, Behinderung oder Alter berücksichtigt (§ 1 AGG).